Hygienisierung der Wolle
Da es sich bei Schafwolle um ein Tierisches Nebenprodukt der Kategorie 3 handelt, muss diese vor dem Inverkehrbringen hygienisiert werden. Der Prozess stellt sicher, dass über die Wolle keine Krankheitserreger übertragen werden können. Dünger aus unhygienisierter Wolle darf nach EU Recht nicht verkauft werden.
Bei unserem Service ist die hygienische Behandlung der Wolle mit inbegriffen. Wir verwenden dazu ein umweltfreundliches Verfahren der thermischen Behandlung. Dieses Verfahren erfolgt nach Verordnung (EG) Nr.1069/2009 und (EU) Nr. 142/2011 sowie der TierischenNebenprodukte Beseitigungsverordnung (TierNebV).
Unser Service
Wir füllen die fertigen Pellets entweder in Ihre eigenen Verkaufsverpackungen oder in Bigpacks ab.
Die pelletierte Wolle können Sie dann bei uns abholen oder wir liefern sie Ihnen.
Alternativ können Sie die Pellets auch in unseren Verpackungen erhalten.
Aktuell sind folgende Verpackungsgrößen erhältlich:
800g | 1.5 kg | 5 kg | 25 kg | Bigpack
Weitere Größen auf Anfrage.